Allgemeine Geschäftsbedingungen
The Monarch Hotel GmbH für Hotelaufnahmeverträge
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern von The Monarch Hotel GmbH zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von The Monarch Hotel GmbH für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Hinweispflicht, Nutzung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch The Monarch Hotel GmbH zustande (Vertragsabschluss).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentlichen Einladungen oder sonstigen Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Zwecke, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von The Monarch Hotel GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung, die bestellten und weitere von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von The Monarch Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über The Monarch Hotel GmbH für den Kunden veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung von The Monarch Hotel GmbH verauslagt wird.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaigen lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate überschreitet.
2.1 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung vier Monate und verändern sich die Kosten für Rohmaterialen und Energie um mehr als 10 Prozent, hat das Hotel das Recht, den Preis zu erhöhen, maximal jedoch um 35 Prozent. Eine solche Preiserhöhung hat das Hotel dem Kunden mitzuteilen. Bei einer Erhöhung um mehr als 8 Prozent hat der Kunde ein außerordentliches Rücktrittsrecht, welches er innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen kann - Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichung einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 an The Monarch Hotel GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann The Monarch Hotel GmbH stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
- The Monarch Hotel GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung und die Termine zur Sicherheitsleistung werden im Vertrag vereinbart. Für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Das Hotel behält sich vor, Vorauthentifizierungen von Kreditkarten vor Anreise vorzunehmen.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist The Monarch Hotel GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Sicherheitsleistung bis zur Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von The Monarch Hotel GmbH aufrechnen oder verrechnen.
- Bei eventuellen Forderungsausfällen, auch No-Shows und Stornierungen, übernimmt der Veranstalter die gesamtschuldnerische Haftung. Dies gilt insbesondere bei Selbstzahlern. Wenn Sie Ihre Rechnung per Kreditkarte begleichen möchten, gehen die entstehenden Disagio Gebühren, zu Ihren Lasten.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Änderungen) / Nichtinanspruchnahme
- Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit The Monarch Hotel GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn The Monarch Hotel GmbH einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen schriftlich erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von The Monarch Hotel GmbH auszulösen. Das Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber The Monarch Hotel GmbH schriftlich ausübt; ist der Kunde Verbraucher genügt die Textform.
- Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt The Monarch Hotel GmbH einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, gelten im Falle einer Stornierung des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen die im Hauptvertrag vereinbarten Bestimmungen. Sofern im Hauptvertrag hierzu keine Vereinbarungen getroffen sein sollten, behält The Monarch Hotel GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung. The Monarch Hotel GmbH hat dann jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Können die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, kann The Monarch Hotel GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die im Hauptvertrag geregelten Ansprüche oder die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
- Änderungen der Teilnehmerzahl oder vereinbarten Leistungen einer Veranstaltung sind bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind Reduzierungen von Tagungspauschalen oder vereinbarten Tagungsleistungen ausgeschlossen; die ursprünglich gebuchten Leistungen werden vollumfänglich (100 %) berechnet. Für Zimmerstornierungen oder Nichtanreisen (No-Shows) nach dieser Frist gelten die vereinbarten Stornobedingungen; der Stornosatz beträgt 80 % des vereinbarten Preises. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, sowie Tagungspauschalen und weiteren vereinbarten Leistungen, gelten folgende Stornofristen:
- Bei Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen:
a) bis 6 Wochen vor Ankunft keine Kosten
b) 41 bis 20 Tage vor Ankunft 60% der vereinbarten Leistungen
c) 19 Tage bis 24 Stunden vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen
4.1 Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen:
a) bis 8 Wochen vor Ankunft keine Kosten
b) 56 bis 20 Tage vor Ankunft 60% der vereinbarten Leistungen
c) 19 Tage bis 24 Stunden vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen
4.2 Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen und 150 Zimmern:
a) bis 180 Tage vor Ankunft keine Kosten
b) 179 bis 71 Tage vor Ankunft 60% der vereinbarten Leistungen
c) 70 Tage bis 24 Stunden vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen
- Bei Busgruppen oder Gruppenbuchungen ab 12 Personen
a) bis 30 Tage vor Anreise keine Kosten
b) bis 15 Tage vor Anreise 30 % der gebuchten Leistungen
c) bis 04 Tage vor Anreise 60 % der gebuchten Leistungen
d) ab dem 3. Tag vor Anreise 80 % der gebuchten Leistungen
e) No Shows oder Frühabreise 80 % der gebuchten Leistungen
5.1. The Monarch Hotel GmbH erhebt zu Ostern, Weihnachten und Silvester gesonderte Stornierungsbedingungen.
- Eine Änderung/Reduzierung der Teilnehmerzahl, sowie der Zimmer bis 5 Tage vor Veranstaltung, werden bis zu 5 % der vertraglich vereinbarten Menge, bei der Abrechnung anerkannt.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, auf abgesagte bzw. stornierte Veranstaltungen keine Kommission an Vermittler zu zahlen.
V. Rücktritt von The Monarch Hotel GmbH
- Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist The Monarch Hotel GmbH bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von The Monarch Hotel mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von The Monarch Hotel GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Ferner ist The Monarch Hotel GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere von The Monarch Hotel GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; (Personalmangel etc.)• behördliche oder gesetzliche Vorschriften dazu führen, dass The Monarch Hotel GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen nur unter einem im Verhältnis zum kalkulierten Aufwand um 50 % erhöhten Aufwand erbringen kann und diese Entwicklung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war und nicht von The Monarch Hotel GmbH zu vertreten ist; • Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; • The Monarch Hotel GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von The Monarch Hotel GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von The Monarch Hotel GmbH zuzurechnen ist; • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt; • eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 5 und / oder 6 verlangte Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von The Monarch Hotel GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde. Sofern der sachlich gerechtfertigte Grund für den Rücktritt von The Monarch Hotel GmbH in einer Nichtverfügbarkeit der vom Kunden gebuchten Leistung besteht, wird The Monarch Hotel GmbH den Kunden unverzüglich hierüber informieren und ihm vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen eine bereits erbrachte Gegenleistung erstatten.
- Der berechtigte Rücktritt von The Monarch Hotel GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt von The Monarch Hotel GmbH ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden bestehen, so kann The Monarch Hotel GmbH den Anspruch entsprechend den im Hauptvertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen oder mangels einer Vereinbarung im Hauptvertrag gemäß Klausel IV Nr. 2 pauschalieren.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, jederzeit einseitig vom Vertrag zurückzutreten, sofern hierfür berechtigte Gründe vorliegen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
- Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat The Monarch Hotel GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen The Monarch Hotel GmbH herleiten kann. Eine Verpflichtung von The Monarch Hotel GmbH zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer The Monarch Hotel GmbH spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit The Monarch Hotel GmbH vereinbart werden.
- Sollte der Kunde das Zimmer über 11.00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit The Monarch Hotel GmbH dazu getroffen zu haben, kann The Monarch Hotel GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vereinbarten Preises für das Zimmer (ausschließlich Verpflegung) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass The Monarch Hotel GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist.
VII. Haftung von The Monarch Hotel GmbH
- The Monarch Hotel GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle übernommener Garantien sowie bei Eingreifen sonstiger zwingender Haftungsgrundlagen, wie beispielsweise der Gastwirthaftung nach §§ 701 ff. BGB, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiterhin haftet The Monarch Hotel GmbH unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von The Monarch Hotel GmbH beruhen. The Monarch Hotel GmbH haftet auch für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch The Monarch Hotel GmbH beruhen; in Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von The Monarch Hotel GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von The Monarch Hotel GmbH auftreten, wird The Monarch Hotel GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, The Monarch Hotel GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
- Für eingebrachte Sachen haftet The Monarch Hotel GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit The Monarch Hotel GmbH zu treffen.
- Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. The Monarch Hotel GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von The Monarch Hotel GmbH gilt vorstehende Nr. 1 entsprechend.
- Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von The Monarch Hotel GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet The Monarch Hotel GmbH nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1. Etwaige Schäden sind The Monarch Hotel GmbH unverzüglich anzuzeigen.
- Weckaufträge werden von The Monarch Hotel GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. The Monarch Hotel GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von The Monarch Hotel GmbH gilt vorstehende Nr. 1 entsprechend.
VIII. Sonstiges
- Etwaiger Mehraufwand aufgrund von Sonderwünschen bezüglich Umbauten, zusätzlicher Verpflegung u.a.m. wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Preis beträgt € 50,00 pro halbe Stunde. Ein erhöhter Strombedarf oder Starkstrom wird mit € 0,19 pro Kilowattstunde berechnet.
- Falls Sie eine Abendveranstaltung mit musikalischer Umrahmung in unserem Haus planen, beachten Sie bitte, dass die musikalische Umrahmung durch einen DJ oder eine Band gerne im Hotel bis 0.00 Uhr, im Convention Center bis 2.00 Uhr erfolgen kann. Wird die Lautstärke nicht als angemessenen empfunden, behält sich das Hotel das Recht vor, diese jederzeit zu minimieren. Eine längere Spieldauer ist aus Gründen der nächtlichen Ruhestörung und der Rücksichtnahme auf andere Hotelgäste nicht möglich.
- Anfallende GEMA Kosten sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Veranstalter zu tragen.
VIIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der The Monarch Hotel GmbH.
- Alle Ansprüche gegen The Monarch Hotel GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von The Monarch Hotel GmbH beruhen.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist München ausschließlicher Gerichtsstand. The Monarch Hotel GmbH kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Entsprechendes gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- The Monarch Hotel GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand NOV 25